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 :: Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger




 


Das im Laufe der Schifffahrtsgeschichte immer wieder Schiffe und ihre Besatzungen in Seenot gerieten, nahm man über Jahrhunderte hinweg ohne Gegenorganisation hin. Erst im Gefolge der Aufklärung ging man daran, systematische Gegenmaßnahmen zu organisieren. In Deutschland wurden Ansätze zu einem systematisch durchgeführten Seenotdienst in Preußen entwickelt. 

 


In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts errichtete der preußische Staat nach und nach ein Netz von Rettungsstationen an der Ostseeküste, die personell an den staatlichen Lotsendienst angeschlossen waren. Die Wiege eines Seenotdienstes nach heutigem Muster stand allerdings nicht an der preußischen Ostseeküste, sondern in Ostfriesland. Zwei spektakuläre Strandungen, die sich 1854 und 1860 ereigneten, gelangten in die Bremer Presse. Eine Diskussion entzündete sich daran, das bei beiden Unglücken landseitige Hilfe ausgeblieben war, ein organisierter Seenotdienst aber hätte Hilfe bringen können. In Bremen wurde 1863 ein Verein gegründet, der in der Wesermündung ein Rettungswesen aufbaute. Von diesem Verein ging schließlich die Initiative zum Zusammenschluss der verstreuten deutschen Seenotrettungsvereine aus. Die Bremer beriefen für den 29. Mai 1865 eine Versammlung in das gerade deutsch gewordene Kiel ein, auf der die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) gegründet wurde. Sie nahm ihren Sitz in Bremen, den sie bis heute beibehalten hat.

 


Der Gründung der Rettungsgesellschaft folgte die Konsolidierung. 1868/69 schlossen sich die drei Vereine in Hamburg, Emden und Stralsund, die bis dahin ein Eigenleben geführt hatten, der Gesellschaft an und brachten ihre Ausrüstung, die Stationen, ihre Mitglieder, nicht zuletzt deren Erfahrungen mit ein. Endgültig abgeschlossen wurde der Konsolidierungsprozeß in den 1880er Jahren, als nach und nach die staatlichen preußischen Rettungsstationen in das Eigentum der Gesellschaft überführt wurden. Rettungsboote als Spezialkonstruktionen waren bereits in anderen Ländern entwickelt worden, und so hielt man sich in Deutschland zunächst an britische, amerikanische und dänische Vorbilder, ehe man in den 1870er Jahren zu eigenen Entwürfen kam, da ausländische Bootstypen sich für die sehr spezifischen Bedingungen an der deutschen Küste nur bedingt eigneten.

 


Das Resultat war das „Deutsche Rettungsboot“, ein Ruderrettungsboot aus kanneliertem Stahlblech. Da Ruderrettungsboote aber einen zu kleinen Einsatzradius hatten, wurde 1911 - nach Erfindung des Verbrennungsmotors - der Prototyp eines Rettungsbootes mit Benzinmotor eingesetzt. Die Bootsbesatzungen rekrutierten sich damals aus Freiwilligen der seemännischen, aber auch der nichtseemännischen Bevölkerung des jeweiligen Ortes. Die Strapazen bei den Einsätzen übersteigen unser heutiges Vorstellungsvermögen. Von 1869 bis 1911 verunglückten bei Einsätzen mit dem Rettungsboot insgesamt zwanzig Rettungsmänner tödlich. Bis zum Ersten Weltkrieg wurden rund viertausend Menschen durch die Gesellschaft aus Seenot gerettet. Im Zweiten Weltkrieg wurde die DGzRS- Rettungsflotte unter den Schutz der Genfer Konventionen gestellt und war für „Freund und Feind“ verstärkt im Einsatz.

 


Die Entwicklung neuer Rettungsboottypen wurde seitdem konsequent fortgesetzt. Die dabei im Auftrag der DGzRS entwickelten Rettungsboote und -kreuzer gelten heute als die fortschrittlichsten und sichersten weltweit.